06. September 2010
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Laut deutscher Gesetzgebung sind gewerbliche Betreiber von Internetseiten mit erotischen und jugendgefährdeten Inhalten verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, der Ihm und den jeweiligen Nutzern in Jugendschutz-Angelegenheiten und Fragen zur Seite steht...
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